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   VGH Hessen, 01.06.1987 - 10 TH 906/87   

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https://dejure.org/1987,7047
VGH Hessen, 01.06.1987 - 10 TH 906/87 (https://dejure.org/1987,7047)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.06.1987 - 10 TH 906/87 (https://dejure.org/1987,7047)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Juni 1987 - 10 TH 906/87 (https://dejure.org/1987,7047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26 AsylVfG, Art 16 Abs 2 S 2 GG
    Politische Verfolgung durch Paßverweigerung gegenüber Asylbewerbern - Politische Motivation bei Bestrafung sezessionistischer Propaganda und Maßnahmen gegen bürgerkriegsartige Auseinandersetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1987 - 10 TH 906/87
    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, daß gerade ein Mehrvölkerstaat wie Indien in besonderem Maße auf die Sicherung seiner staatlichen Einheit und seines Gebietsstands bedacht sein und dieses Ziel durchsetzen darf, ohne die hiervon Betroffenen notwendigerweise in asylrechtlichem Sinne politisch zu verfolgen (BVerwGE 67, 195 = EZAR 201 Nr. 5).
  • BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86

    Verbindung von Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1987 - 10 TH 906/87
    Das kann jedoch dahinstehen, weil auszuschließen ist, daß dem Antragsteller - wenn überhaupt - drohende Maßnahmen politisch motiviert sein werden (vgl. dazu: BVerwGE 74, 226 = EZAR 201 Nr. 9; BVerwG, EZAR 201 Nr. 7 = NVwZ 1984, 653: BVerwGE 67, 155 = EZAR 201 Nr. 5).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83

    Anspruch auf Gewährung von Asyl - Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1987 - 10 TH 906/87
    Das kann jedoch dahinstehen, weil auszuschließen ist, daß dem Antragsteller - wenn überhaupt - drohende Maßnahmen politisch motiviert sein werden (vgl. dazu: BVerwGE 74, 226 = EZAR 201 Nr. 9; BVerwG, EZAR 201 Nr. 7 = NVwZ 1984, 653: BVerwGE 67, 155 = EZAR 201 Nr. 5).
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1987 - 10 TH 906/87
    Vielmehr ging es der indischen Regierung um die Wahrung des Rechts und der staatlichen Ordnung in einer bürgerkriegsähnlichen Situation, durch die die damaligen Auseinandersetzungen geprägt waren, die nicht die Züge einer politischen Verfolgung aus asylerheblichen Gründen trugen (BVerwGE 72, 269 = EZAR 202 Nr. 5).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 10466.81

    Anwendbarkeit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen im Verwaltungsprozess bei

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1987 - 10 TH 906/87
    Die Richtigkeit der Annahmen des Antragstellers einmal unterstellt, würde eine Behörde des Staates, welcher den Antragsteller verfolgt, mit der begehrten Auskunft, wie es das Bundesverwaltungsgericht ausdrückt, sozusagen über sich selbst in eigener Sache zu Gericht sitzen (BVerwG, Beschluß vom 9. Mai 198 - 9 B 10466.81 -, EZAR 630 Nr. 6).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1987 - 10 TH 906/87
    Da es sich bei der Übernahme der Regierungsgewalt im Punjab durch die Zentralregierung in Delhi um allgemeinkundige Tatsachen handelt, durfte der Senat sie bei seiner Entscheidung berücksichtigen, ohne sie vorher gesondert zum Gegenstand des Verfahrens gemacht zu haben (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 11.02.1982 - 9 B 429.81 - betreffend den Wahlsieg der Kongreß-Partei bei den Parlamentswahlen des Jahres 1980 in Indien = EZAR 610 Nr. 17; BVerwG, Urteil vom 13.07.1982 - 9 C 53.8 - zur Machtübernahme durch das Militär am 12.09.1980 in der Türkei = EZAR 610 Nr. 19).
  • VGH Hessen, 28.08.1985 - 10 TH 1561/85

    Sofortvollzug einer Abschiebungsverfügung nach Asyl-Ablehnung; Mitwirkungspflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1987 - 10 TH 906/87
    Die Ausländerbehörde mußte dem Antragsteller gemäß § 11 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG die Abschiebung androhen, und die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrages in dem Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 01.10.1986 erweist sich nach der hier im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 AsylVfG erforderlichen erschöpfenden Überprüfung als richtig (vgl. hierzu Hess. VGH, EZAR 226 Nr. 7 = ESVGH 36, 21 m.w.N.); die Ablehnung des Asylantrags drängt sich nämlich geradezu auf, weil das Asylbegehren des Antragstellers als eindeutig aussichtslos anzusehen ist.
  • VGH Hessen, 06.04.1987 - 10 TH 132/87

    Behördliches Zugangshindernis für einen telegrafisch aufgegebenen fristwahrenden

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1987 - 10 TH 906/87
    Insoweit sind für den Senat letztlich dieselben Überlegungen ausschlaggebend wie in dem Urteil vom 6. März 1986 - X OE 1119/81 -, dessen grundsätzliche Ausführungen auch nach dem inzwischen eingetretenen Zeitablauf fortgelten (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 31. März 1987 - 10 TH 104/87 und vom 6. April 1987 - 10 TH 132/87 -).
  • VGH Hessen, 06.03.1986 - X OE 1119/81
    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1987 - 10 TH 906/87
    Insoweit sind für den Senat letztlich dieselben Überlegungen ausschlaggebend wie in dem Urteil vom 6. März 1986 - X OE 1119/81 -, dessen grundsätzliche Ausführungen auch nach dem inzwischen eingetretenen Zeitablauf fortgelten (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 31. März 1987 - 10 TH 104/87 und vom 6. April 1987 - 10 TH 132/87 -).
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